Brandschutz- und Evakuierungshelfer

Brandschutz- 
und
Evakuierungshelfer

Schulung inkl. Feuerlöschtraining

Brandschutz- und Evakuierungshelfer

In Deutschland sind Unternehmen nach dem 
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und den 
Vorgaben der Deutschen Gesetzlichen 
Unfallversicherung (DGUV) für jeden gesetzlich vorgeschrieben. 

Gesetzliche Vorgaben und Pflichten

Betriebe müssen bei normaler Brandgefährdung mindestens 5 % der Beschäftigten als 
Brandschutzhelfer ausbilden. Hier sollte man drauf achten, dass diese möglichst im 
Unternehmen verteilt arbeiten, um schneller 
reagieren zu können.

 

Eine Schulung läuft in der Regel so ab: Sie erfolgt gemäß DGUV Information 205-023 und 
besteht aus einem theoretischen Teil (Brandlehre, Verhalten im Notfall) sowie einem praktischen Teil (Feuerlöschtraining).

 

Eine regelmäßige Unterweisung bzw. Auffrischung der Kenntnisse wird in der Praxis alle 2 bis 5 Jahre empfohlen.

DGUV I 205 - 023, ArbSchG, ASR A2.2

 

Melden Sie sich einfach über das 
Kontaktformular, dann können wir alles weitere planen und besprechen.

 

 

 

 

 

 

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