Brandschutz-
und
Evakuierungshelfer
Schulung inkl. Feuerlöschtraining
Brandschutz- und Evakuierungshelfer
In Deutschland sind Unternehmen nach dem
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und den
Vorgaben der Deutschen Gesetzlichen
Unfallversicherung (DGUV) für jeden gesetzlich vorgeschrieben.
Gesetzliche Vorgaben und Pflichten
Betriebe müssen bei normaler Brandgefährdung mindestens 5 % der Beschäftigten als
Brandschutzhelfer ausbilden. Hier sollte man drauf achten, dass diese möglichst im
Unternehmen verteilt arbeiten, um schneller
reagieren zu können.
Eine Schulung läuft in der Regel so ab: Sie erfolgt gemäß DGUV Information 205-023 und
besteht aus einem theoretischen Teil (Brandlehre, Verhalten im Notfall) sowie einem praktischen Teil (Feuerlöschtraining).
Eine regelmäßige Unterweisung bzw. Auffrischung der Kenntnisse wird in der Praxis alle 2 bis 5 Jahre empfohlen.
DGUV I 205 - 023, ArbSchG, ASR A2.2
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