Ladungssicherung nach VDI 2700

Ladungssicherung
nach
VDI 2700

jährliche Unterweisung nach DGUV

Grundschulung nach VDI 2700 und alle dreijahre Auffrischung nach VDI

Eine Schulung zur Ladungssicherung ist für   Fahrer und Verlader gesetzlich verpflichtend.   Sie vermittelt rechtliche Grundlagen,               physikalische Kräfte und praxisnahe  Sicherungsmethoden nach der Richtlinie VDI 2700. 

Nach § 22 der Straßenverkehrsordnung (StVO) muss die Ladung so verstaut und gesichert sein, dass selbst bei Vollbremsungen oder plötzlichen Ausweichmanövern niemand gefährdet wird. Auch das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und die DGUV Vorschrift 1 verpflichten Arbeitgeber, ihr Personal regelmäßig zu unterweisen. 

Ein Grundlehrgang (z.B. nach VDI 2700) dauert meist 16 Unterrichtsstunden, aufgeteilt auf zwei Tage. 

Der erworbene Ladungssicherungsschein ist   unbefristet gültig.

Der VDI empfiehlt jedoch dringend, die Schulung alle drei Jahre zu wiederholen.

Die jährliche Unterweisung ist davon unabhängig. 

Die jährliche Unterweisung zur Ladungssicherung ist gemäß § 12 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und DGUV Vorschrift 1 gesetzlich vorgeschrieben. Sie dient der Prävention von Unfällen sowie Transportschäden und muss mindestens einmal jährlich für alle Mitarbeiter erfolgen, die Ladegüter verladen oder transportieren

Wichtiger Unterschied: 

Eine Unterweisung ersetzt nicht die fachspezifische Ausbildung (z. B. nach VDI 2700). Beide Qualifikationen müssen parallel gepflegt werden

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