Ladungssicherung
nach
VDI 2700
jährliche Unterweisung nach DGUV
Grundschulung nach VDI 2700 und alle dreijahre Auffrischung nach VDI
Eine Schulung zur Ladungssicherung ist für Fahrer und Verlader gesetzlich verpflichtend. Sie vermittelt rechtliche Grundlagen, physikalische Kräfte und praxisnahe Sicherungsmethoden nach der Richtlinie VDI 2700.
Nach § 22 der Straßenverkehrsordnung (StVO) muss die Ladung so verstaut und gesichert sein, dass selbst bei Vollbremsungen oder plötzlichen Ausweichmanövern niemand gefährdet wird. Auch das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und die DGUV Vorschrift 1 verpflichten Arbeitgeber, ihr Personal regelmäßig zu unterweisen.
Ein Grundlehrgang (z.B. nach VDI 2700) dauert meist 16 Unterrichtsstunden, aufgeteilt auf zwei Tage.
Der erworbene Ladungssicherungsschein ist unbefristet gültig.
Der VDI empfiehlt jedoch dringend, die Schulung alle drei Jahre zu wiederholen.
Die jährliche Unterweisung ist davon unabhängig.
Die jährliche Unterweisung zur Ladungssicherung ist gemäß § 12 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und DGUV Vorschrift 1 gesetzlich vorgeschrieben. Sie dient der Prävention von Unfällen sowie Transportschäden und muss mindestens einmal jährlich für alle Mitarbeiter erfolgen, die Ladegüter verladen oder transportieren
Wichtiger Unterschied:
Eine Unterweisung ersetzt nicht die fachspezifische Ausbildung (z. B. nach VDI 2700). Beide Qualifikationen müssen parallel gepflegt werden
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